Steuertipp August 2025

Förderkompass 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Homepage die für 2025 geltenden Förderprogramme veröffentlicht. Zu den Zielgruppen zählen Privatpersonen, Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen. Zur schnellen Übersicht, welche einzelne Fördermaßnahme von welcher Zielgruppe in Anspruch genommen werden kann, enthält der Maßnahmenkatalog zielgruppenspezifische Symbole am oberen rechten Rand jeder Programmbeschreibung.
Das Programm zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich wird trotz Abkehr vom Heizungsgesetz durch die neue Bundesregierung aufrecht erhalten und richtet sich an alle Zielgruppen. Privatpersonen können in diesem Zusammenhang auch weiter eine Förderung für eine Energieberatung für ihre Wohngebäude erhalten.
Für Unternehmen dürfte die Förderung der Anschaffung von gewerblich genutzten Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung interessant sein. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung bis zu € 3.500,00 pro Lastenfahrrad.
Für die Zielgruppe der Unternehmen enthält der Kompass außerdem Förderprogramme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie u. a. „Berufsbildung ohne Grenzen“, oder Zuschussprogramme für Wagniskapital.
Sozialversicherungspflicht bei Ferienjobs
Ferienjobs sind meist sozialversicherungsfrei, wenn sie max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern und nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Bei Schülern ist das in der Regel der Fall. Zwischen Abitur und Studium muss die Berufsmäßigkeit jedoch geprüft werden.
Eingeschriebene Studierende sind in den Semesterferien ebenfalls sozialversicherungsfrei.
Unfallversicherung besteht für alle Ferienjobber – Beiträge zahlt der Arbeitgeber, und die Entgelte müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.