Steuertipp März 2026

Steuertipp März
Neuerungen für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen
Der März bringt wichtige steuerliche Neuerungen für 2026, die viele Arbeitnehmer, Familien und Pendler betreffen. Besonders relevant ist die neue Pendlerpauschale 2026: Ab dem kommenden Jahr gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Diese Änderung vereinfacht nicht nur die Berechnung, sondern sorgt vor allem bei kurzen und mittleren Arbeitswegen für eine spürbare steuerliche Entlastung. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob ihre Fahrtkosten vollständig berücksichtigt werden.
Auch bei den Einkommensteuerfreibeträgen 2026 gibt es positive Nachrichten. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, wodurch das zu versteuernde Einkommen vieler Beschäftigter sinkt. Familien profitieren zusätzlich: Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro pro Monat, und der Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro. Diese Anpassungen sollten sich in den aktuellen Gehaltsabrechnungen bereits bemerkbar machen.
Wer eine doppelte Haushaltsführung geltend macht, muss neue steuerliche Regelungen beachten. Aktuelle Entscheidungen des BFH stellen klar, dass Stellplatz- und Garagenkosten nicht zu den gedeckelten 1.000 Euro Unterkunftskosten pro Monat gehören. Außerdem gilt ein Wohnmobil nicht als Zweitwohnung und kann daher keine doppelte Haushaltsführung begründen. Eine Überprüfung der eigenen steuerlichen Situation ist für Betroffene empfehlenswert.
Für viele Bürger ebenfalls relevant: Bei der Energiepreispauschale werden weiterhin mögliche Rückforderungen geprüft. Besonders Rentnerinnen und Rentner sollten hier ihre Unterlagen bereithalten, da Bescheide individuell unterschiedlich ausfallen können.
Positiv wirkt sich die Reform auch auf das Ehrenamt aus. Ab 2026 steigen sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale, was freiwilliges Engagement steuerlich attraktiver macht. Vereine und Engagierte sollten prüfen, ob sie von den neuen Freibeträgen profitieren.
Für Dienstwagennutzer bleibt es dabei, dass selbst gezahlte Parkplatzkosten den geldwerten Vorteil nicht mindern. Ein Vergleich zwischen der 1‑%-Regel und einem Fahrtenbuch kann dennoch dabei helfen, die steuerlich günstigere Variante zu wählen.


