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Steuertipp Juni 2026

Gartenarbeit

Was gibt es Neues?

1. Arbeitnehmer: Steuererklärung jetzt vorbereiten und Werbungskosten sichern

Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater).

Bereits jetzt sollten Belege gesammelt und Werbungskosten geprüft werden, z. B.:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitsmittel

Wichtig: Beruflich veranlasste Umzugskosten sind weiterhin absetzbar – ein Umzug allein wegen Homeoffice wird jedoch steuerlich häufig nicht anerkannt.

2. Unternehmen: Steuerzahlungen und Vorauszahlungen im Blick behalten

Im Juni werden wichtige Steuern fällig:

  • 10.06.2026: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Daher:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Gewinnsituation
  • Bei niedrigeren Erwartungen kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragt werden

Zusätzlich sinnvoll:

  • Liquiditätsplanung anpassen
  • Lastschriftverfahren nutzen, um Zuschläge zu vermeiden

3. Privatpersonen: Steuervorteile durch haushaltsnahe Leistungen nutzen

Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich genutzt werden:

  • Bis zu 20 % absetzbar
  • Voraussetzung: Rechnung und Überweisung

Tipp: Rechnungen sammeln – diese Ausgaben werden häufig vergessen.