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Steuertipp Juli 2026

Keller

Was gibt es Neues?

1. Arbeitnehmer: Mit dem Firmenwagen in den Urlaub - das sollten Sie wissen

Wer seinen Dienstwagen privat nutzen darf, kann ihn grundsätzlich auch im Urlaub einsetzen. Zusätzliche Steuern fallen meist nicht an, da die Privatnutzung bereits über die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch erfasst wird.

Wichtig: Belege für Auslandsfahrten aufbewahren, Urlaubsfahrten im Fahrtenbuch als privat kennzeichnen und Versicherungsschutz prüfen.

Unser Tipp: Vor Reiseantritt kurz Dienstwagenvertrag und Versicherung checken.

 

2. Unternehmen: Digitalisierung im Sommer – jetzt Prozesse prüfen

Die Sommermonate eignen sich ideal, um kaufmännische Abläufe zu überprüfen. Spätestens mit der verpflichtenden E-Rechnung müssen viele Unternehmen ihre Prozesse anpassen.

Digitalisierung bedeutet mehr als neue Software: Klare Zuständigkeiten, strukturierte Daten und effiziente Abläufe sind entscheidend.

Unser Tipp: Wer früh startet, spart später Zeit, Kosten und Umstellungsaufwand

 

3. Privatpersonen: Keller kann Grundsteuer senken

Nicht jeder Keller zählt steuerlich als Wohnfläche. Nach aktueller Rechtsprechung gehören vollständig unterirdische, nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Kellerräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.

Da die Wohnfläche die Grundsteuer beeinflusst, können falsche Flächenangaben zu einer höheren Steuerlast führen.

Unser Tipp: Prüfen Sie die im Grundsteuerwertbescheid angesetzte Wohnfläche. Korrekte Angaben können Steuern sparen.